Zuständigkeiten
Das Amtsgericht Linz am Rhein ist als Gericht der sogenannten "Ordentlichen Gerichtsbarkeit"
(§ 12 GVG) für die Bewohner des nördlichen Teils des Kreises Neuwied zuständig.
Die ca. 68000 (Stand 30.06.2000) sogenannten Gerichtseingesessenen verteilen sich auf die Verbandsgemeinden Asbach, Bad Hönningen, Linz am Rhein und Unkel.
Die Amtsgerichte sind zuständig für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Familiensachen und Strafsachen.
Zu dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit zählen die Nachlass- und Betreuungssachen.
Das zum Amtsgericht gehörende Grundbuchamt weist alle rechtlichen Verhältnisse der im Bezirk liegenden Grundstücke nach.
(Für Fragen nach Größe, Abmessung und Lage der Grundstücke ist das Katasteramt in Westerburg zuständig).
Den am Amtsgericht tätigen 5 Richterinnen und Richtern und den 8 Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern stehen zur Erledigung ihrer Aufgaben weitere 21 Mitarbeiter zur Verfügung.
Das Amtsgericht Linz gehört zum Bezirk des Landgerichts Koblenz.
Das Landgericht Koblenz seinerseits gehört zum Zuständigkeitsbereich des
Oberlandesgerichts in Koblenz.
wichtige Hinweise:
Für Insolvenzverfahren ist für den Kreis Neuwied allein das Amtsgericht in Neuwied zuständig.
Für Mahnverfahren ist das Amtsgericht Mayen -Mahngericht- zuständig.
Für das Handels- und Vereinsregister ist das Amtsgericht Montabaur zuständig.
Beim hiesigen Amtsgericht besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in die elektronischen Register und die Fertigung von unbeglaubigten Ausdrucken aus dem jeweiligen Register.
Interessante Links zu Suchdiensten und Recherchemöglichkeiten: