ZEUGENKÜNTAKTSTELLE

Opferschutz2000sb                

 

beim Amtsgericht Linz am Rhein

 

Als Zeugin bzw. Zeuge leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Klärung offener Fragen vor Gericht. Sie kommen damit einer bedeutsamen staatsbürgerlichen Pflicht nach, die das Gericht oftmals erst in die Lage versetzt, Recht zu sprechen. Hierbei wollen wir Ihnen helfen.

 

Was können wir für Sie tun?

 

Die Zeugenkontaktstelle unterstützt (Opfer-)Zeuginnen und (Opfer-)Zeugen im Sinne

einer ersten Hilfe durch Rat und Tat vor Ort sowie ggf. durch die Vermittlung von

weitergehenden Hilfsangeboten. Unser Aufgabenbereich umfasst im Wesentlichen

Hilfeleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit Verhandlungs- oder

Vernehmungsterminen. Oberstes Gebot für unsere Tätigkeit ist es dabei stets, auf

Ihre Fragen einzugehen, ohne Sie hinsichtlich ihrer Zeugenaussage zu

beeinflussen oder Rechtsberatung im Einzelfall zu betreiben.

 

Im Einzelnen bieten wir insbesondere folgende Hilfeleistungen:

 

RAT  Information

  • Hinweise zu den örtlichen Gegebenheiten, Zeugenzimmern usw.,
  • allgemeine Erläuterungen,
  • Ladung,
  • Ablauf einer Gerichtsverhandlung oder Vernehmung sowie Aufgaben der hierbei handelnden Personen,
  • Rechte, Handlungsmöglichkeiten und Pflichten von Zeuginnen und Zeugen, insbesondere wenn sie Opfer von Straftaten geworden sind,
  • ggf. auch durch die Aushändigung von Broschüren oder Merkblättern usw. ohne Rechtsberatung,
  • Aufklärung über Hilfs-, Therapie- oder Betreuungsangebote.

 

TAT  Praktische und fürsorgliche Hilfen

  • Hilfestellungen für kindliche, gebrechliche oder körperbehinderte Personen vor Ort
  • Vermittlung des Kontaktes zu dem zuständigen Gericht und/oder der zuständigen Dezernentin bzw. dem zuständigen Dezernenten bei der Staatsanwaltschaft oder ggf. eigene Kontaktierung, falls dies im konkreten Einzelfall erforderlich ist, um Gefährdungslagen oder erheblichen praktischen Problemen zu begegnen,
  • Vermeidung problematischer Begegnungen mit weiteren Verfahrensbeteiligten, insbesondere für Opfer von Straftaten mit begründeter Furcht vor Repressalien durch Angeklagte,
  • allgemeine Erläuterungen zu Fragen des Verfahrensausgangs
  • für Zeuginnen und Zeugen mit Verständnisschwierigkeiten, notfalls Hilfestellung bei der Organisation des Heimwegs, Vermittlung von Hilfsmaßnahmen bzw. an Hilfsorganisationen im Bedarfsfall,
  • Für weitere Informationen zu Hilfsangeboten von Institutionen außerhalb der Justiz steht uns ein Netz von Ansprechpartnern zur Verfügung

 

 

Wann und wo sind wir für Sie da?

Die Zeugenkontaktstelle finden Sie in unserem Dienstgebäude, Zimmer- Nr. 12
(Wache)

Sie ist zu den üblichen Öffnungszeiten besetzt

Montag bis Freitag  in der Zeit von 9.00 Uhr  bis 12.00 Uhr

Donnerstag in der Zeit von 13.30 Uhr bis 14.30 Uhr. 

Sollten Sie zu einem Termin außerhalb der regulären Öffnungszeiten geladen

sein, stehen wir Ihnen selbstverständlich auch in dieser Zeit zur Verfügung.

Sie erreichen uns fernmündlich unter 02644/947-0

 

Als Ansprechpartner stehen Ihnen zur Verfügung:

Herr Krah, Herr Hoffmann und Herr Krobb