Erbscheinsverfahren
Das Amtsgericht Linz am Rhein - Nachlassgericht - ist für die Erteilung des Erbscheins zuständig, wenn der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts Linz am Rhein hatte.
Ein Erbschein wird nur auf Antrag und erst nach Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erteilt. Die eidesstattliche Versicherung kann vor dem Nachlassgericht oder einem Notar gestellt werden. Bei Antragstellung ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Wird ein Erbnachweis zur Verwendung in einem anderen EU-Mitgliedstaat benötigt, besteht die Möglichkeit, ein europäisches Nachlasszeugnis beim zuständigen Nachlassgericht zu beantragen.
Ausschlagungsverfahren
Das Amtsgericht Linz am Rhein - Nachlassgericht - ist für die Aufnahme der Ausschlagungserklärung zuständig, wenn der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts Linz am Rhein hatte oder der Erbe im Bezirk des Amtsgerichts Linz am Rhein wohnt.