• Staatskanzlei
    • Finanzen
    • Inneres und Sport
    • Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
    • Bildung
    • Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
    • Justiz
    • Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
    • Familien, Frauen, Kultur und Integration
    • Wissenschaft und Gesundheit
  • ZUM INHALT
  • ZUM FUSSBEREICH
Link zur Startseite
  • Startseite
  • Wir über uns
    • Wir über uns
    • Organisation
    • Wegbeschreibung
    • Zuständigkeiten
      • Zuständigkeiten
      • Zwangsversteigerung
      • Beratungshilfe
      • Schiedspersonen
      • Zwangsvollstreckung
  • Service & Informationen
    • Service & Informationen
    • Nachlassangelegenheiten
    • Grundbuchangelegenheiten
    • Zeugenkontaktstelle
    • Newsletter
      • Newsletter
      • Newsletter Abmeldung
  • Themen
  • Presse & Aktuelles
  • Startseite
  • Service & Informationen
  • Nachlassangelegenheiten

Erbscheinsverfahren

Das Amtsgericht Linz am Rhein - Nachlassgericht - ist für die Erteilung des Erbscheins zuständig, wenn der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts Linz am Rhein hatte.

Ein Erbschein wird nur auf Antrag und erst nach Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erteilt. Die eidesstattliche Versicherung kann vor dem Nachlassgericht oder einem Notar gestellt werden. Bei Antragstellung ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

Wird ein Erbnachweis zur Verwendung in einem anderen EU-Mitgliedstaat benötigt, besteht die Möglichkeit, ein europäisches Nachlasszeugnis beim zuständigen Nachlassgericht zu beantragen.

  • Merkblatt Erbscheinsverfahren
  • Vorbereitung zum Erbscheinstermin
  • Einwilligungserklärung des/ eines gesetzlichen Erben
  • Vollmacht des/ eines Miterben 
  • Nachlassverzeichnis
  • Grundbuchberichtigung

Ausschlagungsverfahren

Das Amtsgericht Linz am Rhein - Nachlassgericht - ist für die Aufnahme der Ausschlagungserklärung zuständig, wenn der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt im Bezirk des Amtsgerichts Linz am Rhein hatte oder der Erbe im Bezirk des Amtsgerichts Linz am Rhein wohnt.

  • Merkblatt Ausschlagungsverfahren
  • Ausschlagungserklärung

Bitte vereinbaren Sie sowohl für einen Erbscheinsantrag als auch für eine Ausschlagungserklärung vorab einen Termin

Amtsgericht Linz am Rhein
Am Konvikt 10
53545 Linz am Rhein

Telefon:
02644/947-0 (Zentrale)

Nachname des Erblassers A-H
02644/947-131

Nachname des Erblassers I-R
02644/947-128

Nachname des Erblassers S-Z
02644/947-129

 

Nach oben

Über die Behörde

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Erklärung zur Barrierefreiheit
  • Sitemap

Nützliche Links

Newsletter